Ganz gleich, ob Sie ein Handwerksbetrieb, Dienstleister oder mittelständisches Unternehmen sind – rechtliche Auseinandersetzungen gehören leider zum Geschäftsalltag dazu. Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden oder Behörden können schnell teuer werden – vor allem, wenn sie sich über Monate oder gar Jahre ziehen. Anwalts- und Gerichtskosten belasten nicht nur die Nerven, sondern auch Ihre Liquidität – besonders dann, wenn das Verfahren nicht zu Ihren Gunsten ausgeht. Hinzu kommen rechtliche Risiken im Tagesgeschäft, die im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen haben können.
In der Ausgabe 11/2018 zieht das Handwerk-Magazin das Fazit: „Rechtsschutz ist wichtig, er kann das Überleben eines Betriebes sichern.“
Eine Gewerberechtsschutzversicherung – auch Firmenrechtsschutzversicherung genannt – ist eine Versicherung, die Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen
schützt.
Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige und Gutachter, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt – und das in vielen relevanten Bereichen des Geschäftslebens, zum Beispiel:
Verkehrsrechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz
Miet- und Pachtrechtsschutz
Privatrechtsschutz
Laut einer Studie des Hernstein-Instituts binden Konflikte durchschnittlich etwa 15 % der täglichen Arbeitszeit in Deutschland, wobei Führungskräfte sogar 30 % bis 50 % ihrer wöchentlichen Arbeitszeit für Konflikte oder deren Folgen aufwenden. In Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern entstehen dadurch jährliche Kosten zwischen 100.000 und 500.000 Euro, während größere Unternehmen noch höhere Belastungen verzeichnen.
Eine Umfrage unter Unternehmensjuristen ergab, dass deutsche Unternehmen durchschnittlich 1,4 Millionen Euro pro Jahr für externe Rechtsberatung ausgeben. Bei gut der Hälfte der befragten Unternehmen stieg das Budget der Rechtsabteilung 2014 gegenüber dem Vorjahr.
Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) glaubt über die Hälfte der Befragten, dass vor Gericht meist der gewinnt, der sich die besseren Anwälte leisten kann. Fast ebenso viele würden sogar auf ihr Recht verzichten, wenn die Kosten den möglichen Anspruch übersteigen. Genau hier schafft eine Rechtsschutzversicherung Chancengleichheit
– sie sorgt dafür, dass finanzielle Hürden nicht darüber entscheiden, wer Recht bekommt.
Die häufig immens hohen Kosten für einen Rechtsstreit decken Unternehmer mit einer Gewerberechtsschutzversicherung ab. Recht haben und Recht bekommen kann ganz schön ins Geld gehen, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Ein Unternehmen trennt sich von einem langjährigen Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen. Der Mitarbeiter reicht eine Kündigungsschutzklage ein.
Kostenpunkt:
Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, evtl. Abfindung gehen dabei schnell über 5.000 bis 10.000 €, je nach Dauer des Verfahrens und Gehalt der Anwälte.
Ein Händler erhält eine fehlerhafte Warenlieferung im Wert von 20.000 €. Der Lieferant weigert sich zu zahlen oder zu ersetzen. Der Streit landet vor Gericht.
Kostenpunkt:
Gutachter, Anwalts- und Verfahrenskosten schnellen über 7.000 €, zusätzlich zur gebundenen Liquidität.
Ein Vermieter kündigt plötzlich den Gewerbemietvertrag wegen Eigenbedarfs. Das Unternehmen wehrt sich – es geht bei dem Geschäft um die Existenz.
Kostenpunkt:
Mietrechtliche Verfahren ziehen sich oft, dazu kommen einstweilige Verfügungen. Die Gesamtkosten übersteigen oft über 10.000 €.
Diese Bausteine können – neben dem Basis-Schutz – im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung für Gewerbebetriebe versichert werden. Hinzu bleibt zu erwähnen, dass die folgende Aufzählung nicht abschließend ist und im Bezug auf alle rechtlichen Themen fortgeführt werden kann. Haben Sie spezielle Fragen, so sprechen sie uns an.
Arbeitsrechtschutz (hierunter fallen z.B.: Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Kündigungsschutzklagen & Abmahnungen)
Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern (hierunter fallen z.B.: Vertragsrechtschutz & Schadensersatzansprüche)
Steuer- und Verwaltungsrechtsschutz (hierunter fallen z.B.: Gewerbemietrechtsschutz und Immobilienrechtliche Auseinandersetzungen)
Strafrechtsschutz für Unternehmer (hierunter fallen z.B.: Verteidigung bei Strafverfahren wie Bau- oder Umweltverstöße und der Schutz vor Bußgeldern)
Arbeitsrechtschutz (hierunter fallen z.B.: Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Kündigungsschutzklagen & Abmahnungen oder Konflikte im Arbeitsverhältnis & Rechtliche Unterstützung bei Personalentscheidungen)
Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern (hierunter fallen z.B.: Vertragsrechtschutz und
Forderungseinzug & Schadensersatzansprüche)
Steuer- und Verwaltungsrechtsschutz (hierunter fallen z.B.: Gewerbemietrechtsschutz und Immobilienrechtliche Auseinandersetzungen)
Strafrechtsschutz für Unternehmer (hierunter fallen z.B.: Verteidigung bei Strafverfahren wie Bau- oder Umweltverstöße und der Schutz vor Bußgeldern)
Ein kleiner Formfehler auf der eigenen Homepage führt zu einer teuren Abmahnung durch einen Anwalt. Das muss nicht passieren. Viele gewerbliche Rechtsschutzversicherungen bieten zusätzlich die Überprüfung von Dokumenten und Webseiten an, sodass Sie rechtliche Fallstricke frühzeitig vermeiden können.
Im Zuge eines Rechtsstreits können folgende Kosten anfallen, die von der Gewerberechtsschutzversicherung übernommen werden:
Gebühren für den eigenen ( und ggf. den gegnerischen ) Rechtsanwalt
Kosten für das Gerichtsverfahren
Kosten für Gutachter und Sachverständige
Auslagen für Zeugen
Strafkaution (diese wird von der Rechtsschutzversicherung als Darlehen gewährt).
Was Sie vor dem Abschluss wissen sollten – von Wartezeiten bis Arbeitsrechtsschutz.
Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen, sollten den Arbeitsrechtsschutz unbedingt in ihre gewerbliche Rechtsschutzversicherung integrieren.
Ein wichtiger Aspekt: In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwalts- und Gerichtskosten selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert. Der Arbeitsrechtsschutz sorgt hier für finanzielle Sicherheit und schützt vor unerwarteten Kosten.
Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre gewerbliche Rechtsschutzversicherung um einen Firmenvertrags-Rechtsschutz zu erweitern. Diese Zusatzleistung ist jedoch nicht für alle Gewerbebetriebe verfügbar.
Ein Firmenvertrags-Rechtsschutz bietet Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen aus vertraglichen Beziehungen, etwa bei Streitigkeiten über gelieferte Waren, erbrachte Dienstleistungen oder gekürzte Zahlungen zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden oder Lieferanten.
Beim Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung ist es wichtig, dem Versicherer alle relevanten Informationen zum Unternehmen sowie zu einer eventuell bestehenden oder vorherigen Rechtsschutzversicherung vollständig und korrekt mitzuteilen.
Besteht eine Vorversicherung, ist es empfehlenswert, dem neuen Versicherer eine Übersicht über die Leistungsfälle der letzten fünf Jahre zur Verfügung zu stellen. Das erleichtert die Einschätzung des Risikos und kann zu einer reibungsloseren Vertragsannahme führen.
Wie bei vielen Versicherungen gilt auch beim betrieblichen Rechtsschutz eine Wartezeit von in der Regel drei Monaten. Sie dient dazu, missbräuchliche Vertragsabschlüsse zu vermeiden – etwa wenn bereits ein Rechtsstreit absehbar ist.
Die Wartezeit entfällt jedoch, wenn bereits vorher ein lückenloser Versicherungsschutz bei einem anderen Anbieter bestanden hat und der neue Vertrag nahtlos daran anschließt. So bleibt der Rechtsschutz ohne Unterbrechung bestehen.
Eine Kündigung der gewerblichen Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich zum Ende des Vertragszeitraums möglich. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 3 Monate vor Ablauf des Vertrages. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Diese muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Erhöhungserklärung ausgesprochen werden.
Bei weiteren Informations- oder Verständnisfragen schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über WhatsApp oder über unser Kontaktformular.
Björn Christian Witte
Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen aller Größen, die sich vor den finanziellen Folgen rechtlicher Streitigkeiten schützen wollen.
Die Kosten richten sich nach Branche, Unternehmensgröße und Leistungsumfang. Schon mit kleinen Beiträgen lassen sich große Risiken absichern.
Typisch in jeder Firmenrechtschutzversicherung sind: Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Strafrechtsschutz u. v. m. – individuell wählbar.
Ja, meist 3 Monate, jedoch nicht bei bestimmten Akutfällen – z. B. bei Strafrechtsschutz nach einem plötzlichen Vorwurf.
Ja, viele Tarife bieten Mitarbeiter-Rechtsschutz als Zusatzbaustein an.
Sie möchten ein Angebot zum Thema Gewerberechtschutzversicherung einholen? Füllen Sie einfach das Formular mit den benötigten Daten aus und ich erstelle Ihnen das gewünschte Angebot.
Ich melde mich dann bei Ihnen, und wir besprechen alle weiteren Schritte.
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Download der Erstinformation des Versicherungsvermittlers.
Versicherungsvermittler sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim ersten geschäftlichen Kontakt eine sogenannte Erstinformation (§ 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)) zu erteilen. Diese beinhaltet im Wesentlichen Informationen über den Vermittlerstatus, die Versicherungsunternehmen, für die sie tätig sind oder auch Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher.