Als Teil der Huf und Pfotenliebe-Community hast Du uns als direkten Ansprechpartner und bist nicht einfach nur ein 08-15-Versicherungskunde. Bei uns gibt es kein fades Gerede, sondern wir sehen unsere Community als Freunde und so gehen wir auch mit dir um. Im Schadensfall stehen wir dir jederzeit unterstützend zur Seite.
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Grundsätzlich ist eine Tierkrankenversicherung immer empfehlenswert, denn es sollte niemand in die Situation geraten, sich eine notwendige Behandlung für sein Tier nicht leisten zu können. Somit können sie ihrem Tier die bestmögliche medizinische Versorgung gewährleisten, unabhängig vom Geldbeutel.
Je nach gewähltem Tarif können von ambulanten und stationären Heilbehandlungen bis hin zu Operationen viele Krankheits- und Unfallbehandlungen übernommen werden.
Grundsätzlich gilt, je jünger, desto günstiger die Einstiegsprämie - je gesünder, desto versicherbarer. Zum Versicherungsbeginn sollten die Tiere mindestens 8 Wochen und maximal 8 Jahre sein, um die Versicherung abschließen zu können.
Ja, Versicherte können ihren Tierarzt frei wählen.
Für die Selbstbeteiligung lässt sich zwischen den Sätzen 0%, 10% und 20% frei wählen. Je Versicherungsperiode ist die Höchstentschädigung wahlweise 2500€, 5000€ oder auch unbegrenzt.
Normalerweise erfolgt bei versicherbaren Vorerkrankungen eine standardmäßige Einstufung oder ein Beitragszuschlag. Bei besonders schweren Vorerkrankungen, kann aber auch eine Antragsablehnung erfolgen. Der Gesundheitszustand beeinflusst die Prämien in der Regel seltener, als das Alter des zu versichernden Tieres.
In Deutschland ist die Versicherung zeitlich unbegrenzt gültig und im Ausland weltweit für 12 Monate.
Download der Erstinformation des Versicherungsvermittlers.
Versicherungsvermittler sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim ersten geschäftlichen Kontakt eine sogenannte Erstinformation (§ 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)) zu erteilen. Diese beinhaltet im Wesentlichen Informationen über den Vermittlerstatus, die Versicherungsunternehmen, für die sie tätig sind oder auch Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher.
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Versicherungsvermittler sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim ersten geschäftlichen Kontakt eine sogenannte Erstinformation (§ 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)) zu erteilen. Diese beinhaltet im Wesentlichen Informationen über den Vermittlerstatus, die Versicherungsunternehmen, für die sie tätig sind oder auch Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher.