Max ist 29, Lagerist in einem mittelständischen Logistikunternehmen. Beim Verladen rutscht er von der Laderampe und bricht sich den Knöchel. Die Folge: mehrere Wochen Arbeitsausfall, tägliche Physiotherapie und eine längere Reha. Dank der Gruppenunfallversicherung
seines Arbeitgebers bekommt Max: ein Krankenhaustagegeld, das ihm finanzielle Sicherheit während der Genesung gibt, eine einmalige Invaliditätsleistung, da sein Fuß nicht mehr vollständig belastbar bleibt und schnellen Zugang zu Reha-Leistungen, ohne lange Wartezeiten.
Für Max ein echtes Zeichen der Wertschätzung – und für seinen Arbeitgeber ein klarer Vertrauensbeweis gegenüber dem Team. Denn niemand kann Unfälle verhindern – aber man kann dafür sorgen, dass niemand im Ernstfall allein dasteht.
Eine Gruppenunfallversicherung (GUV) ist eine spezielle Form der Unfallversicherung, die Unternehmen für ihre Mitarbeitenden abschließen können – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Sie schützt die Belegschaft rund um die Uhr, also nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in der Freizeit, auf Reisen oder zu Hause.
Warum ist sie so sinnvoll? Die gesetzliche Unfallversicherung greift
nur bei Unfällen im direkten Zusammenhang mit der Arbeit während die GUV diesen Schutz erweitert und gleichzeitig zum starken Instrument zur Mitarbeiterbindung und Wertschätzung wird.
Gilt weltweit und 24/7
Keine Gesundheitsprüfung notwendig
Günstige Beiträge durch Gruppenverträge
Leistungen wie Invaliditätsgeld, Krankenhaustagegeld oder Reha-Zuschüsse oft steuerlich absetzbar für Unternehmen
Der Artikel der DeTeAssekuranz macht deutlich, dass jährlich zwischen 1,8 und 2,0 Millionen Menschen in Deutschland so schwer verletzt werden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Diese Unfälle ereignen sich häufig in Bereichen, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind, wie zum Beispiel im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten und betreffen den Arbeitgeber durch Mitarbeiterausfälle direkt, so das Statistische Bundesamt.
Eine Gruppenunfallversicherung ist für Unternehmen in fast jeder Branche sinnvoll, aber besonders für Unternehmen, die mit hohen körperlichen Risiken verbunden sind, wie in der Bauindustrie, dem Transportgewerbe und dem Gesundheitswesen. Aber nicht nur in diesen Branchen ist die GUV sinnvoll, wie die nachfolgende Übersicht zeigen soll.
Eine Gruppenunfallversicherung (GUV) bietet umfangreichen Schutz für Mitarbeiter und deren Angehörige, sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Sie deckt folgende Aspekte ab:
Unfälle, die während der Tätigkeit im Betrieb auftreten – etwa Stürze, Verletzungen durch Maschinen.
„Wegeunfälle“ sind ebenfalls abgesichert, interessant für Mitarbeiter mit langem Arbeitsweg.
Es werden auch Unfälle abgedeckt, die während der Freizeit der Mitarbeiter passieren.
Kosten für Heilbehandlungen, Reha-Maßnahmen und Rentenleistungen bei dauerhafter Invalidität oder Todesfällen durch einen Unfall.
Sollte der Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung führen, sind die Folgen und ihre Kosten vollständig abgesichert.
Im Falle des Todes eines Mitarbeiters aufgrund eines Unfalls profitieren die Hinterbliebenen von einer Entschädigungszahlung.
Deckt nur die Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Weg zur Arbeit ab, während die GUV
sowohl Arbeitsunfälle, als auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit abdeckt.
Deckt nur die Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Weg zur Arbeit ab.
Deckt sowohl Arbeitsunfälle, als auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit ab.
Die gesetzliche Versicherung versichert nur Unfälle während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg. Die GUV bietet umfassenderen Schutz: Berufliche und private Unfälle.
Gesetzliche Unfallversicherung: Verletztengeld, Rentenleistungen bei Erwerbsminderung,
Gruppenunfallversicherung:
Heilbehandlung, Invaliditätsrente, Todesfallentschädigung und auch private Unfälle.
Keine Zusatzkosten für den Arbeitgeber, die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind in den Lohnnebenkosten enthalten.
Bei der GUV sind sie abhängig von der Anzahl der versicherten Mitarbeiter, dem Versicherungsumfang und der Branche.
gesetzliche Unfallversicherung:
Keine Wartezeit; sofortiger Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen.
GUV: Wartezeiten können bestehen, je nach Anbieter und Vertrag ist das Ganze unterschiedlich.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet grundlegenden Schutz, jedoch sind die Mitarbeiter nur bei Arbeitsunfällen und auf dem Weg zur Arbeit abgesichert. Eine Gruppenunfallversicherung (GUV) hingegen bietet umfassenderen Schutz, indem sie sowohl berufliche als auch private Unfälle abdeckt und so eine vollständige Absicherung für die Mitarbeiter darstellt.
Ein Abschluss einer Gruppenunfallversicherung sollte gut durchdacht und mit den spezifischen Bedürfnissen Ihres Unternehmens abgestimmt werden. Bevor man eine GUV abschließt, sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:
Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Mitarbeitergruppen in die GUV aufgenommen werden – dazu gehören nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Teilzeitkräfte, Aushilfen oder Praktikanten, die ebenfalls Anspruch auf Unfallschutz haben sollten.
Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz alle relevanten Unfallarten abdeckt, sowohl bei der Arbeit als auch in der Freizeit und auf dem Weg zur Arbeit. Prüfen Sie, ob auch Unfälle im Ausland oder auf Dienstreisen mitversichert sind.
Vergleichen Sie die Beiträge verschiedener Anbieter und stellen Sie sicher, dass der Preis in einem vernünftigen Verhältnis zu den Leistungen steht. Achten Sie auf Zusatzkosten, wie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung oder Wartezeiten.
Einige Anbieter bieten zusätzliche Leistungen wie Rehabilitationsmaßnahmen, Präventionsprogramme oder spezielle Hilfsdienste. Prüfen Sie, ob solche Extras für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter von Vorteil sind.
Überprüfen Sie die Kündigungsbedingungen der Versicherung und achten Sie darauf, wie flexibel der Vertrag ist, falls sich Ihre Unternehmenssituation ändert oder wenn Sie mehr Mitarbeiter hinzunehmen möchten.
Suchen Sie einen Anbieter, der Ihnen eine kompetente Beratung und guten Kundenservice bietet. Ein guter Anbieter sollte Ihnen helfen, den passenden Versicherungsschutz zu finden und bei Fragen zur Verfügung stehen.
In Zukunft könnte die Gruppenunfallversicherung (GUV) noch wichtiger werden, da sie eine umfassende Absicherung für Mitarbeiter bei Unfällen sowohl während der Arbeit als auch in der Freizeit bietet. In einer zunehmend mobilen und dynamischen Arbeitswelt sind die Risiken von Arbeitsunfällen, sei es durch Stürze, Unfälle mit Maschinen oder andere unvorhergesehene Vorfälle, nach wie vor hoch. Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder während der Freizeitaktivitäten der Mitarbeiter können erhebliche Folgen haben.
Die Anpassung und Erweiterung des Leistungsumfangs der GUV könnte daher eine kluge Entscheidung für Unternehmen sein, um den wachsenden Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter gerecht zu werden und gleichzeitig die Unternehmenssicherheit zu erhöhen.
Bei weiteren Informations- oder Verständnisfragen schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über WhatsApp oder über unser Kontaktformular
Björn Christian Witte
Nur Unfälle während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. nach Hause. Freizeitunfälle, die etwa beim Sport, im Urlaub oder im Haushalt passieren, sind nicht abgedeckt.
Ja – der Schutz der Gruppenunfallversicherung gilt rund um die Uhr, weltweit. Ihre Mitarbeitenden sind also auch in ihrer Freizeit bestens abgesichert.
Nein, es erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Die Aufnahme erfolgt unkompliziert und kollektiv – ideal für Unternehmen jeder Größe.
Arbeitgeber können die Beiträge in der Regel als Betriebsausgaben geltend machen. Zudem bleiben die Leistungen für Mitarbeitende bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei.
Ja, alle Mitarbeitenden – unabhängig von ihrer Anstellungsform – können in die Gruppenunfallversicherung aufgenommen werden.
Verlässt ein Mitarbeitender das Unternehmen, endet auch sein Versicherungsschutz. Oft besteht jedoch die Möglichkeit, eine Einzelpolice zur privaten Weiterversicherung abzuschließen.
Stärken Sie Ihr Team mit echter Wertschätzung. Sie möchten ein Angebot zum Thema Gruppenunfallversicherung einholen? Füllen Sie einfach das Formular mit den benötigten Daten aus und ich erstelle Ihnen das gewünschte Angebot.
Ich melde mich dann bei Ihnen, und wir besprechen alle weiteren Schritte.
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Download der Erstinformation des Versicherungsvermittlers.
Versicherungsvermittler sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim ersten geschäftlichen Kontakt eine sogenannte Erstinformation (§ 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)) zu erteilen. Diese beinhaltet im Wesentlichen Informationen über den Vermittlerstatus, die Versicherungsunternehmen, für die sie tätig sind oder auch Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher.